StP 30 Nr. 5 Selbständigerwerbende ohne Buchführungspflicht: Aufwandabgrenzung

Bei Selbständigerwerbenden ohne Buchführungspflicht können angefangene Arbeiten nicht aufgerechnet werden.

Gemäss neuester Praxis des Bundesgerichts kann jedoch eine Aufwandabgrenzung (Vorleistungen) vorgenommen und so dem Periodizitätsprinzip Rechnung getragen werden.


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