StP 24 Nr. 5 Besteuerung Renten der NBU
Nichtberufsunfallrenten sind zu 100% steuerbar.
Der kantonale Gesetzgeber hat, im Gegensatz zu anderen Kantonen, in § 225 StG eine übergangsrechtliche Regelung lediglich für die Renten und Kapitalabfindungen aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge vorgesehen. Eine solche Regelung für Leistungen auf Grund von Nichtberufsunfällen fehlt.