StP 30 Nr. 5 Selbständigerwerbende ohne Buchführungspflicht: Aufwandabgrenzung
Bei Selbständigerwerbenden ohne Buchführungspflicht können angefangene Arbeiten nicht aufgerechnet werden.
Gemäss neuester Praxis des Bundesgerichts kann jedoch eine Aufwandabgrenzung (Vorleistungen) vorgenommen und so dem Periodizitätsprinzip Rechnung getragen werden.