StP 98 Nr. 1 Berechnung der Kapitalsteuer
1. Allgemeines
1.1. Betriebsgesellschaften
Gemäss § 98 StG beträgt die einfache Kapitalsteuer für Betriebsgesellschaften (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) seit der Steuerperiode 2020 0,15 Promille des steuerbaren Kapitals (vgl. Ziff. 2 in StP 92 Nr. 1 Berechnung des steuerbaren Eigenkapitals), mindestens jedoch Fr. 200.
1.2. Vereine Stiftungen und übrige juristische Personen
Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten gemäss § 100 StG eine einfache Kapitalsteuer von 0,15 Promille. Eigenkapital unter Fr. 100'000 wird nicht besteuert (vgl. Ziff. 4 in StP 92 Nr. 1 Berechnung des steuerbaren Eigenkapitals).
2. Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer
Gemäss § 100a StG wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet. In der Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der beiden Steuern zu entrichten ist.
3. Beispiele
3.1. Keine Gewinnsteuer angefallen
Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 0
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 1'000
Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist die volle einfache Kapitalsteuer von Fr. 1 000 massgebend, da keine Gewinnsteuer angefallen ist.
3.2. Kapitalsteuer höher als Gewinnsteuer
Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 900
Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 900 Fr. 0
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 1'000
Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist somit die volle einfache Gewinnsteuer von Fr. 900 der Kapitalsteuer anzurechnen, womit eine Kapitalsteuer von Fr. 1 000 übrig bleibt.
3.3. Gewinnsteuer höher als Kapitalsteuer
Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 5'000
Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 1'000 Fr. 4'000
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 5'000
Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist somit die einfache Gewinnsteuer bis zur Höhe der Kapitalsteuer von Fr. 1'000 anzurechnen. Es resultiert eine einfache Kapitalsteuer von Fr. 1'000 und eine einfache Gewinnsteuer von Fr. 4'000.