Diese Weisung ist per 01.01.2014 entfallen.
Es besteht kein inhaltlicher Zusammenhang mit der aktuell gültigen Weisung StP 129 Nr. 2.
Diese Weisung ist per 01.01.2014 entfallen.
Es besteht kein inhaltlicher Zusammenhang mit der aktuell gültigen Weisung StP 129 Nr. 2.