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Information zur Steuerpraxis
Allgemeine Bestimmungen
Steuer der natürlichen Personen
Steuern der juristischen Personen
Quellensteuer für natürliche und juristische Personen
I. Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton
II. Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz
III. Allgemeine Bestimmungen
§122 Mitwirkung des Schuldners der steuerbaren Leistung
StP 122 Nr. 1 Mitwirkung der Schuldnerin oder des Schuldners der steuerbaren Leistung
StP 122 Nr. 2 Rechte und Pflichten der quellensteuerpflichtigen Person
IV. Örtliche Zuständigkeit und interkantonales Verhältnis
Steuern vom Grundeigentum
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§122 Mitwirkung des Schuldners der steuerbaren Leistung