IV. Örtliche Zuständigkeit und interkantonales Verhältnis §122a Örtliche Zuständigkeit StP 122a Nr. 1 Schuldnerin oder Schuldner der steuerbaren Leistung: örtliche Zuständigkeit §122b Interkantonales Verhältnis StP 122b Nr. 1 Örtliche Zuständigkeit bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen
StP 122b Nr. 1 Örtliche Zuständigkeit bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen