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StP 19 Nr. 5 Privatanteil für Geschäftsfahrzeug unselbständig Erwerbender

1. Allgemeines

Darf ein Arbeitnehmer ein Geschäftsfahrzeug auch privat benützen und hat er dafür keine oder lediglich eine zu tiefe Entschädigung zu entrichten, fliesst ihm ein geldwerter Vorteil zu. Dieser geldwerte Vorteil ist als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar.

2. Berechnung Privatanteil

2.1. Pauschalierter Privatanteil

Der zu deklarierende (und somit steuerbare) Privatanteil für die private Nutzung eines Geschäftswagens durch einen Arbeitnehmer beträgt ab der Steuerperiode 2022 in der Regel 0.9 % des Kaufpreises (exkl. Mehrwertsteuer) pro Monat, mindestens aber Fr. 150 im Monat (diesbezüglich wird auf die Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises, Rz 21, verwiesen). Luxusfahrzeuge werden gemäss nachstehender Ziffer 2.3. behandelt.

Bei Leasingfahrzeugen tritt anstelle des Kaufpreises der im Leasingvertrag festgehaltene Barkaufpreis des Fahrzeuges (exkl. Mehrwertsteuer), eventuell der im Lea-singvertrag angegebene Objektpreis (exkl. Mehrwertsteuer). Bei einem anfänglich geleasten Fahrzeug, das anschliessend vom Arbeitgeber gekauft (und vom Arbeitnehmer weiter benutzt) wird, bleibt der im Leasingvertrag ursprünglich festgehaltene Barkaufpreis massgebend. Auf den (tieferen) Übernahmepreis beim Kauf des Geschäftswagens durch den Arbeitgeber kann nicht abgestellt werden.

Beispiel

In Fällen, in denen der Privatgebrauch erheblich eingeschränkt ist, z. B. durch fest installierte Vorrichtungen für den Transport von Werkzeugen, ist der Privatanteil für den Geschäftswagen nach den Verhältnissen des konkreten Einzelfalls festzulegen.

Im Privatanteil inbegriffen ist (ab der Steuerperiode 2022) das zusätzliche Einkommen für den Arbeitsweg (vgl. StP 19 Nr. 7 Einkommen aus Kostenübernahme Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte durch Arbeitgeber). Entsprechend hat der Arbeitgeber im Lohnausweis zusätzlich das Feld F (unentgeltliche Beförderung zwischen Wohn- und Arbeitsort) anzukreuzen (vgl. Rz 9 und Rz 25 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises).

2.2. Privatanteil mit Abrechnung der privat gefahrenen Kilometer

Neben der pauschalen Ermittlung des Anteils für die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs besteht die Möglichkeit der effektiven Erfassung der Privatnutzung. Eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass keine Privatfahrten vorgenommen werden, genügt dabei nicht, um auf die pauschale Ermittlung des Privatanteils zu verzichten. Voraussetzung ist, dass die gefahrenen geschäftlichen und privaten Kilometer
lückenlos in einem Bordbuch geführt werden (vgl. Rz 23 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises).

Der im Lohnausweis zu deklarierende Anteil für die Privatnutzung wird so errechnet, dass die Anzahl der privat gefahrenen Kilometer (ab Steuerperiode 2022 inkl. Arbeitsweg) mit dem entsprechenden Kilometeransatz multipliziert wird (Rz 23 der Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises).
Beim Lohnausweis handelt es sich um eine Urkunde, dessen Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitgeber bestätigt. Insofern hat der Arbeitgeber im Rahmen seiner Bescheinigungspflicht das Bordbuch periodisch zu kontrollieren. Die rückwirkende Ausstellung eines revidierten Lohnausweises ist nicht zulässig, da der Arbeitgeber das Bordbuch nicht mehr verlässlich kontrollieren/nachvollziehen kann.

2.3. Privatanteil beim Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft

2.3.1. Grundsatz

Aus Gründen der Gleichbehandlung wird der pauschalierte Privatanteil für Geschäftsfahrzeuge in der Regel auch bei Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften (Aktionär, Stammanteilsinhaber) angewandt.
Ein nicht bereits verbuchter Privatanteil eines Gesellschafters wird dem steuerbaren Reingewinn der Kapitalgesellschaft hinzugerechnet. Zudem wird der Privatanteil dem Gesellschafter als geldwerte Leistung (Vermögensertrag) zum Einkommen hinzugerechnet.

2.3.2. Luxusfahrzeuge

Bei Geschäftsfahrzeugen mit Anschaffungspreisen über Fr. 100'000 ist zu prüfen, ob ein Luxusfahrzeug vorliegt. Die Qualifikation als Luxusfahrzeug richtet sich nach den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls. Gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist ein Luxusanteil zulässig (BGer, 1.5.2015, 2C_697/2014).
Ist der Luxuscharakter des Geschäftsfahrzeugs zu bejahen, so wird der Privatanteil entsprechend erhöht.

2.4. Verkauf Geschäftswagen an Mitarbeitende

Kann der Geschäftswagen vom Mitarbeitenden gekauft werden, bildet eine allfällige Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Verkehrswert (Ankaufswert nach Euro-tax [blauer Eurotax]) Bestandteil des steuerpflichtigen Bruttolohnes.


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Mai 06, 2024

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Mai 06, 2024

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