StP 34 Nr. 22 Krankheits- und Unfallkosten, behinderungsbedingte Kosten für unterstützte Personen
1. Allgemeines
Der Abzug für Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingte Kosten besteht nicht nur für den Kranken selber, sondern auch für den Unterstützenden. Der Anspruch besteht, sofern die Unterstützungsleistung nachgewiesen wird und der Unterstützende den Unterstützungsabzug zugute hat. Eine Unterstützung mit Fr. 12'000 wird mit dem Unterstützungsabzug von Fr. 2'600 bereits voll abgedeckt. Die darüber hinausgehenden Krankheits- und Unfallkosten sowie behinderungsbedingten Kosten (ab Fr. 12'000) können unter diesem Titel geltend gemacht werden.
2. Beispiel
Der Grossvater X (Einkommen Fr. 80'000, verheiratet) hat ein Grosskind Y, das in einem Behindertenheim lebt, wofür Gesamtkosten von Fr. 72'000 erwachsen. Der Grossvater übernimmt Kosten von total Fr. 21'000.