StP 76 Nr. 4 Verzinsung Kontokorrent Aktionär: verdeckte Gewinnausschüttung
1. Allgemeines
Die Gewährung unverzinslicher oder ungenügend verzinster Vorschüsse an Aktionäre oder Gesellschafter oder an ihnen nahestehende Dritte stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung (geldwerte Leistung) im Sinne von Art. 76 Absatz 1 Ziffer 2 Bst. e StG dar. Dies gilt auch für übersetzte Zinsen, die auf Guthaben der Beteiligten oder ihnen nahestehenden Personen vergütet werden (vgl. StP 76 Nr. 2 Verdeckte Gewinnausschüttung).
2. Überprüfung anhand Merkblatt
Sowohl bei den Staats- und Gemeindesteuern wie auch bei der direkten Bundessteuer prüfen die Veranlagungsbehörden die Höhe der Zinssätze für Aktionärsdarlehen und -vorschüsse anhand dem folgenden Merkblatt:
Das Merkblatt hat die Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben herausgegeben.
Das Abstellen auf den Zinssatz gemäss Merkblatt lässt sich deshalb rechtfertigen, weil der Steuerbehörde die Festsetzung des Zinssatzes z.B. aufgrund der vereinbarten Dauer, der Art der Kapitalbeanspruchung, des Risikos und der vereinbarten Sicherheiten im Einzelfall Schwierigkeiten bereitet. Es ist daher praktikabel und gewährleistet eine rechtsgleiche Behandlung der Betroffenen.
Dem Steuerpflichtigen bleibt allerdings der Nachweis offen, dass in seinem Fall die Verhältnisse (Risiko, besondere Umstände etc.) im Vergleich zu den Angaben des Merkblattes klar anders liegen.