Skip to main content
Skip table of contents

StP 192 Nr. 2 Steuerforderungen und Konkurs

1. Allgemeines

Der Konkurs hat die vollständige Liquidation des Schuldnervermögens zur Folge, d.h. sowohl aller Aktiven als auch aller Passiven (sogenannte „Generalexekution“). Mit dem Konkurs wird somit grundsätzlich ein Schlussstrich unter die finanzielle Vergangenheit des Schuldners gezogen.

Eine Steuerforderung kann nicht auf Konkurs betrieben werden (Art. 43 SchKG). Ist jedoch der Konkurs einmal eröffnet, so kann auch die Steuerforderung gegenüber dem Gemeinschuldner geltend gemacht und in den Konkurs eingegeben werden.

Die Konkurseröffnung bewirkt - mit Ausnahme der grundpfandgesicherten Forderungen - die Fälligkeit sämtlicher bestehender Forderungen (Art. 208 SchKG) und somit auch die Fälligkeit bestehender Steuerforderungen. Für Steuerforderungen wird dies in § 40 Absatz 4 Ziffer 1 StV festgehalten.

2. Eingabe von Steuerforderungen im Konkurs

Die Steuerbehörde hat grundsätzlich sämtliche bestehenden Steuerforderungen bei der Konkursverwaltung anzumelden. Für die Beteiligung am Konkurs massgebend ist der Zeitpunkt der Konkurseröffnung. Forderungen, die vor diesem Zeitpunkt entstanden sind, können eingegeben werden; die Konkurseröffnung bewirkt wie erwähnt die Fälligkeit der bestehenden Forderung. Entscheidend ist demnach, ob die Steuerforderung vor oder nach der Konkurseröffnung entstanden ist.

Im System der Postnumerandorandobesteuerung mit Gegenwartsbemessung fallen Bemessungs- und Steuerperiode zusammen, während die Veranlagung im darauffolgenden Jahr stattfindet. Das steuerbare Einkommen wird nach jenem Einkommen bemessen, welches in der Steuerperiode erzielt worden ist. Bislang wurde angenommen, dass Steuerforderungen am Ende der Steuerperiode entstehen, wenn das genaue Einkommen festgestellt werden kann. Das Obergericht des Kantons Thurgau hat im Entscheid vom 17.01.2005 dagegen entschieden, dass Steuerforderungen zu Beginn der Steuerperiode entstehen.

Aufgrund der Änderung von § 40 Absatz 4 StV entstehen die Steuerforderungen im Kanton Thurgau pro rata temporis und sind entsprechend in den Konkurs einzugeben. Der Teil der Steuerforderung, der auf den Zeitraum vor der Konkurseröffnung entfällt, gilt demnach als vor der Konkurseröffnung entstanden; der Teil der Steuerforderung, der auf den Zeitraum nach der Konkurseröffnung entfällt, gilt hingegen als nach der Konkurseröffnung entstanden.

Für Konkurseröffnungen kann die Steuerverwaltung demnach die gesamte bis zur Konkurseröffnung aufgelaufene Steuerforderung in den Konkurs eingeben. Dieser Umstand ist insbesondere auch im Verfahren betreffend Bewilligung des Rechtsvorschlages mangels neuen Vermögens gemäss Artikel 265 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 265a Absatz 1 SchKG zu berücksichtigen.

Der Konkurs ändert an der Steuerpflicht natürlicher Personen nichts. Mit der Konkurseröffnung ist die Steuerpflicht nicht weggefallen.

Besonders ist die Situation bei juristischen Personen. Die juristische Person wird mit der Konkurseröffnung aufgelöst (für die AG: Art. 736 Ziff. 3 OR), sie besteht lediglich unter der Firma „in Liquidation“ (z.B. „AG X. in Liquidation“) weiter. Die Steuerpflicht der konkursiten Gesellschaft endet mit der Konkurseröffnung, und es beginnt die Steuerpflicht der Firma „in Liquidation“.

3. Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven (Art. 230 SchKG)

Muss das Konkursverfahren mangels verwertbarer Aktiven des Konkursschuldners eingestellt werden (Art. 230 Abs. 1 SchKG), hat dies zur Folge, dass der Schuldner während zwei Jahren nach der Einstellung des Konkursverfahrens auch auf Pfändung betrieben werden kann (Art. 230 Abs. 3 SchKG).

Zu beachten ist auch Artikel 230 Absatz 4 SchKG, wonach die vor der Konkurseröffnung eingeleiteten Betreibungen nach der Konkurseinstellung wieder aufleben. Die Zeit zwischen der Eröffnung und der Einstellung des Konkurses wird dabei für alle Fristen dieses Gesetzes nicht mitberechnet.


Ältere Versionen

Datei Geändert

PDF-Datei 192-02-V2011-31.05.pdf

Aug. 21, 2023

PDF-Datei 192-02-V2005-10.10 CIneu.pdf

Aug. 21, 2023

PDF-Datei 192-02-V2002-01.01.pdf

Aug. 21, 2023

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.