StP 133 Nr. 3 Berücksichtigung von Projektkosten bei der Grundstückgewinn- und Handänderungssteuer
1. Grundsatz
Projektkosten weisen in der Regel einen engen sachlichen Zusammenhang mit dem davon betroffenen Grundstück auf. Wird ein Grundstück veräussert, auf dem Projektkosten angefallen sind, so wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Kosten in die Kaufpreisbildung Eingang gefunden haben, falls der Erwerber diesen Projektkosten rechtsgeschäftliche Bedeutung beimisst.
Ist dies der Fall, so gelten die entsprechenden Kosten ebenfalls als Anlagekosten des Erwerbers. Ebenso werden sie in die Erlösbestimmung einbezogen.