Skip to main content
Skip table of contents

StP 98 Nr. 1 Berechnung der Kapitalsteuer

1. Allgemeines

1.1. Betriebsgesellschaften

Gemäss § 98 StG beträgt die einfache Kapitalsteuer für Betriebsgesellschaften (Kapitalgesellschaften und Genossenschaften) seit der Steuerperiode 2020 0,15 Promille des steuerbaren Kapitals (vgl. Ziff. 2 in StP 92 Nr. 1 Berechnung des steuerbaren Eigenkapitals), mindestens jedoch Fr. 200.

Bis und mit der Steuerperiode 2019 betrug der Kapitalsteuersatz 0,3 Promille, mindestens jedoch Fr. 100.

1.2. Vereine Stiftungen und übrige juristische Personen

Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen entrichten gemäss § 100 StG ab der Steuerperiode 2020 eine einfache Kapitalsteuer von 0,15 Promille. Eigenkapital unter Fr. 100'000 wird nicht besteuert (vgl. Ziff. 4 in StP 92 Nr. 1 Berechnung des steuerbaren Eigenkapitals).

2. Anrechnung Gewinnsteuer an Kapitalsteuer

Gemäss § 100a StG wird die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet. In der Praxis führt dies dazu, dass jeweils nur die höhere der beiden Steuern zu entrichten ist.

3. Beispiele

3.1. Keine Gewinnsteuer angefallen

Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 0
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 1'000

Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist die volle einfache Kapitalsteuer von Fr. 1 000 massgebend, da keine Gewinnsteuer angefallen ist.

3.2. Kapitalsteuer höher als Gewinnsteuer

Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 900
Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 900 Fr. 0
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 1'000

Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist somit die volle einfache Gewinnsteuer von Fr. 900 der Kapitalsteuer anzurechnen, womit eine Kapitalsteuer von Fr. 1 000 übrig bleibt.

3.3. Gewinnsteuer höher als Kapitalsteuer

Steuerart Betrag
Einfache Kapitalsteuer Fr. 1'000
Einfache Gewinnsteuer Fr. 5'000
Anrechnung an Kapitalsteuer ./. Fr. 1'000 Fr. 4'000
Einfache Steuer zu 100 % Fr. 5'000

Die Gewinnsteuer wird der Kapitalsteuer angerechnet. Für die Berechnung der kantonal geschuldeten Steuern ist somit die einfache Gewinnsteuer bis zur Höhe der Kapitalsteuer von Fr. 1'000 anzurechnen. Es resultiert eine einfache Kapitalsteuer von Fr. 1'000 und eine einfache Gewinnsteuer von Fr. 4'000.


Ältere Versionen

Datei Geändert

PDF-Datei 098-01-V2023-01.07.pdf

Aug. 29, 2023

PDF-Datei 098-01-V2020-01.07.pdf

Aug. 29, 2023

PDF-Datei 098-01-V2008-01.01.pdf

Aug. 29, 2023

JavaScript errors detected

Please note, these errors can depend on your browser setup.

If this problem persists, please contact our support.